Um Ihnen stets eine transparente Rechtsberatung inklusive Übersicht über die Kosten ermöglichen zu können, finden Sie hier Informationen über die Gebühren für unterschiedliche Rechtsberatungen.
Sie berichten mir von Ihrer Angelegenheit. Ich erkläre Ihnen, welche Gebühren auf Sie zukommen werden. Dann entscheiden Sie, ob Sie mir das Mandat erteilen oder ein ausführliches Beratungsgespräch abwarten wollen.
Wird gegen Sie insbesondere wegen einen schweren Straftat (sei es als Jugendlicher oder als Erwachseneren) ermittelt oder gar Untersuchungshaft vollstreckt, kann ich für Sie als Pflichtverteidiger tätig werden. Im Fall der Pflichtverteidigung wird das Honorar Ihres Verteidigers aus der Landeskasse verauslagt.
Wichtig:
In der Wahl des Pflichtverteidigers sind Sie frei! Sie müssen jedoch den Pflichtverteidiger Ihres Vertrauens (meist) binnen einer Woche
benennen. Versäumen Sie dies, wird Ihnen irgendein Pflichtverteidiger bestellt.
Bitte wenden Sie sich deshalb schnellstmöglich an mich, damit ich mich innerhalb der oben genannten Frist für Sie bei Gericht melden kann.
Eine effektive Strafverteidigung benötigt ausreichend Zeit. Ich werde daher das Verteidigerhonorar in Abstimmung mit Ihren Prioritäten so kalkulieren, dass Ihre Angelegenheit bestmöglich vertreten wird. Die so zwischen uns getroffene Vereinbarung kann auf verschiedene Weise zustande kommen:
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG)
Das RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens für eine bestimmte Tätigkeit (Akteneinsicht etc.) einen bestimmten Minimal- bzw. Maximalbetrag je nach Umfang und Schwierigkeit abrechnen kann.
Üblicherweise wird für die Erstberatung die sogenannte "Mittelgebühr" berechnet, d.h. in der Regel entstehen dann Kosten in Höhe von 165,00 € (Nettobetrag). Im Durchschnitt ist davon auszugehen, dass für eine Vertretung im Ermittlungsverfahren (bei anschließender Einstellung) Gebühren zwischen 600,00 € und 900,00 € entstehen. Falls eine Vertretung in der Hauptverhandlung beim Amtsgericht erfolgt, erweitert sich der Betrag auf Gebühren zwischen 600,00 € und 1.200,00 € bei einem Verhandlungstag.
Lediglich im Fall des Freispruchs haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse.
Pauschalhonorar
Ziehen Sie Kostensicherheit vor, vereinbaren Sie am besten ein Pauschalhonorar. Dieses wird regelmäßig mehrstufig vereinbart: eine Pauschalgebühr für die Erstberatung, eine zweite Gebühr für die Akteneinsichtnahme und die darauffolgende Beratung, eine dritte Gebühr für die Vertretung im Ermittlungsverfahren etc.
Keine ausreichenden finanziellen Mittel?
Es gibt im Strafverfahren leider keine Prozesskostenhilfe. Gerne biete ich Ihnen daher Ratenzahlungsmöglichkeiten an.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.