Jugendstrafrecht

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– Ihr Rechtsanwalt Karsten Reibold

Ausführliche (Erst-) Beratung: Ab 60 € brutto (siehe auch: Gebühren).
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Verteidigung im Jugendstrafrecht in Berlin

Sich selbst ernst nehmende Strafverteidigung bedeutet stets einen Konflikt zwischen dem Strafanspruch des Staates und der Unschuldsvermutung des unter Verdacht geratenen Mandanten. Dies gilt im Jugendstrafrecht ebenso wie im Erwachsenenstrafrecht. Gleichwohl begehen Jugendliche Straftaten. Gruppenzwang oder Langeweile sind häufig die Motive für solche Straftaten. Jugendrichter berücksichtigen bei der Bewertung von Straftaten nicht nur die Tat selbst, sondern auch die Motive und die Einsichtsfähigkeit des Straftäters. Hier erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten bei Straftaten innerhalb des Jugendstrafrechts.

Jugendstrafrecht: Es gilt die Unschuldsvermutung 


Es reicht nicht, Jugendliche vor dem Gefängnisaufenthalt zu bewahren; sie müssen eine Perspektive bekommen.

Ich vertrete Jugendliche im Ermittlungsverfahren und vor Strafgerichten und sorge dafür, dass die Umstände, die zu der Straftat geführt haben, in besonderer Weise berücksichtigt werden. Ich arbeite mit Therapeuten, Jugendämtern und Jugendeinrichtungen zusammen. Das gemeinsame Ziel ist, den Kreislauf der Gesetzesverstöße junger Menschen zu durchbrechen und Perspektiven aufzuzeigen.

Was also tun, wenn es zu einer Straftat gekommen ist?
Damit Jugendliche im Ermittlungsverfahren und vor Gericht angemessen verteidigt werden können, sollte der Fall möglichst umgehend mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Mit genügend zeitlichem Vorlauf können sämtliche Maßnahmen zur Unterstützung des Jugendlichen eingeleitet und in das Verfahren eingebracht werden.

Mit Strafen allein erreicht man gar nichts. Zu dieser Überzeugung ist bereits vor Jahren die überwiegende Mehrheit der Jugendrichter gekommen. Zeigt sich ein Jugendlicher gegenüber einem Anti-Aggressionstraining oder einer Verhaltenstherapie offen, beurteilen Staatsanwaltschaften oder Gerichte Straftaten oft anders.

Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht


Hierzu gehört insbesondere auch in vielen Fällen der mögliche Täter-Opfer-Ausgleich.

Die genannten Maßnahmen haben bei Staatsanwaltschaften oder Gerichten einen sehr hohen Wirkungsgrad und haben bereits zahlreichen Jugendlichen die Möglichkeit eines Neustarts gegeben.

Keine Zweiklassengesellschaft im Jugendstrafrecht! Ein engagierter Verteidiger kümmert sich um die Verteidigung der Jugendlichen vor Gericht und zwar auch dann, wenn das Geld knapp ist. Die Pflichtverteidigung bietet auch hier die Chance auf umfassenden Rechtsbeistand für den Jugendlichen durch einen engagierten Strafverteidiger.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Anwaltliche sofortige und effektive Hilfe, insbesondere bei:
  • Vorläufiger Festnahme / U-Haft
  • Durchsuchung / Beschlagnahme
  • Pflichtverteidigung bzw. Tätigkeit als Pflichtverteidiger (siehe auch: Pflichtverteidigung)
  • erhalten Sie auch außerhalb meiner Bürozeiten unter der folgenden Notfallnummer:
erhalten Sie auch außerhalb meiner Bürozeiten unter der folgenden Notfallnummer:
Vertrauensanwalt der Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V. seit 2001 (www.sbh-berlin.de)

Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Zugelassen seit 06.01.1998
Warum ich der richtige Ansprechpartner bin:
  • Reichlich Berufserfahrung im richtigen Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten
  • Kurzfristige Terminvereinbarungen
  • Kostentransparenz
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Meine Leistungen im Jugendstrafrecht


Meine Leistungen im Jugendstrafrecht - Verteidigung in allen Ermittlungs- und Strafverfahren, insbesondere:

  • Drogenstrafrecht bzw. Betäubungsmittelstrafverfahren (Erwerb und Veräußerung von Betäubungsmitteln)
  • Sexualstrafrecht (insbes.: sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Verbreitung pornographischer Schriften)
  • Verkehr Strafrecht (Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Führerschein etc.)
  • Kapitalstrafrecht (z. B.: Tötungsdelikte, Raub, Erpressung)
  • Allg. Strafrecht (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, einfache und gefährliche Körperverletzungen)
  • Verteidigung bei Untersuchungshaft
  • Pflichtverteidigung
  • Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
  • Nebenstrafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht (z. B.: Aufenthaltsgesetz, Sozialrecht)
  • Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision, Beschwerde)
  • Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren
  • Strafvollstreckung/Strafvollzug
  • Gnadensachen
  • Opfervertretung
    • Antrag auf Schmerzensgeld
    • Adhäsionsverfahren
    • Nebenklagevertretung
    • Anträge nach Gewaltschutzgesetz
  • Zeugenbeistand
Wo werde ich tätig:

  • In allen Strafprozessen vor Amtsgerichten (Strafrichter/Schöffengerichte)
  • In allen Prozessen vor den Strafkammern der Landgerichte
  • In allen Schwurgerichtsverfahren
  • In allen Strafverfahren der Oberlandesgerichte
  • In Berufungs- oder Revisionsverfahren

Ausführliche (Erst-) Beratung: Ab 60 € brutto
(siehe auch: Gebühren).
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