Strafrecht

Strafverteidigung

Warum ich der richtige Ansprechpartner bin:
  • Reichlich Berufserfahrung im richtigen Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten
  • Kurzfristige Terminvereinbarungen
  • Kostentransparenz
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Rechtsanwalt spezialisiert auf Stafrecht in Berlin


Wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, kann unter Umständen die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen. Bei Strafdelikten gilt, möglichst zügig zu handeln und die Optionen zur Verteidigung (oder Gegenklage) mit einem kompetenten Anwalt durchzusprechen, der auf das Strafrecht spezialisiert ist. Erfahren Sie hier mehr über den Bereich Strafrecht und rufen Sie mich für weitere Details gerne an.

Geben Sie das Geschehen nicht aus der Hand


Sinn und Zweck einer Strafverteidigung ist es, möglichst frühzeitig auf das Geschehen einzuwirken und nichts dem Zufall zu überlassen. Deshalb sollten Sie im Fall der Beschuldigung sich unbedingt so schnell wie möglich anwaltlichen Rat einholen und vorerst nicht zur Sache aussagen (“Schweigen ist Gold.” Oder etwas unfeiner ausgedrückt: “Einfach mal die Klappe halten.”). Dies gilt insbesondre bei einer mündlichen Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht oder einem oft üblichen Anschreiben der Polizei. 

Im Fall der Verhaftung bitte ich Sie, sich unbedingt so schnell wie möglich und unbedingt vor einer Aussage mit mir telefonisch in Verbindung zu setzen. Außerhalb meiner Bürozeiten steht Ihnen hierzu meine Notfallnummer 0179 – 687 24 16 zur Verfügung.

Kontaktieren Sie mich gerne – Ihr Rechtsanwalt Karsten Reibold


Ausführliche (Erst-) Beratung: Ab 60 € brutto (siehe auch: Gebühren).

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Auch bei Pflichtverteidigung


Gut beraten ist der, der nicht auf den gerichtlich bestellten Pflichtverteidiger wartet, sondern seinen Verteidiger durch einen selbst gewählten Verteidiger, der sich dann gleichwohl in Ihrem Namen vom Gericht beiordnen lassen kann, selbst in die Hand nimmt. 

Bitte beachten Sie hierbei die meist sehr kurze 1-Wochenfrist, da sonst die Beiordnung eines Verteidigers erfolgt, den Sie sich unter Umständen nicht gewünscht haben auf dessen Bestellung Sie unter Umständen keinen Einfluss mehr haben. Nehmen Sie in einem solche Fall unverzüglich Kontakt zu mir auf.

Es gilt die Unschuldsvermutung


Sich selbst ernst nehmende Strafverteidigung bedeutet stets einen Konflikt zwischen dem Strafanspruch des Staates und der Unschuldsvermutung des unter Verdacht geratenen Mandanten. 

Unterschiedliche Möglichkeiten der Verteidigung


Dieser Konflikt muss nicht immer offen ausgetragen werden. Oft kann mittels eines Schriftsatzes oder eines persönlichen Gesprächs mit dem zuständigen Staatsanwalt oder Gerichtsvorsitzenden in einer auf Ausgleich aus gerichteter Verteidigung ein für den Mandanten im Ergebnis vernünftiger, schneller und damit zuletzt ein sehr kostenreduzierender Verfahrensabschluss gefunden werden. 

Sind Staatsanwalt oder Gericht indes bereits gedanklich hinsichtlich einer Strafbarkeit oder der sich anzuschließenden Sanktionen festgelegt, muss ein guter Verteidiger alle Möglichkeiten einsetzen, die ihm die gesetzlichen Mittel zur Hand geben. Dies setzt nehmen einer fundierten und aktuellen Kenntnis des Gesetzes und der Rechtsprechung die unbedingte Bereitschaft voraus, den Konflikt - selbstverständlich mit der gebotenen Höflichkeit, aber dennoch unnachgiebig – selbstbewusst und frei jeglicher Bevormundung in allen Verfassungsstadien und insbesondere in der strafrechtlichen Hauptverhandlung – auszutragen, Zweifel an der Schuld zu sähen, der Wahrheit und Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen oder zumindest ein Ergebnis zu erzielen, dass der Schuld des Mandanten gerecht wird.

Spezialisierung und Fortbildung


Der spezialisierte und kompetente Strafverteidiger beherrscht die aufgezeigten Möglichkeiten der Verteidigung, weiß aufgrund seiner Erfahrung einzuschätzen, welcher der richtige Weg ist und unterzieht die gewählte Möglichkeit ständig einer Überprüfung, um den ihm anvertrauten Mandanten bestmöglich zu verteidigen und im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zu begleiten. Die Rechtsprechung in den einzelnen Rechtsgebieten des Strafrechts ist mittlerweile so komplex, dass in der Regel nur Anwälte mit Spezialisierungen überzeugende und fehlerfreie Rechtsberatung bieten können. Und genau das ist meine Stärke. Spezialisierte Anwälte bewegen sich auf vertrautem Gebiet. Mein Qualitätsanspruch an Beratung und Betreuung ist hoch. Meine Mandanten haben das Recht auf eine Beratung und Betreuung nach neuesten Standards. Aus diesem Grunde bilde ich mich regelmäßig fort. 

Kosten


Neben der Qualität meiner Beratung und Betreuung biete ich ein marktorientiertes, attraktives und Kosten transparentes Gebührenmodell an. 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Meine Leistungen im Strafrecht

Verteidigung in allen Ermittlungs- und Strafverfahren, insbesondere:
  • Jugendstrafrecht (insbes. auch Täter-Opferausgleich)
  • Drogenstrafrecht bzw. Betäubungsmittelstrafverfahren (Erwerb und Veräußerung von Betäubungsmitteln)
  • Sexualstrafrecht (insbes.: sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Verbreitung pornographischer Schriften)
  • Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Führerschein etc.)
  • Kapitalstrafrecht (z. B.: Tötungsdelikte, Raub, Erpressung)
  • Arztstrafrecht (fahrlässige Tötung, Körperverletzung, etc.)
  • Allg. Strafrecht (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, einfache und gefährliche Körperverletzungen)
  • Verteidigung bei Untersuchungshaft
  • Pflichtverteidigung
  • Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
  • Nebenstrafrecht bzw. Ordnungswidrigkeiten (z. B.: Verkehrsordnungswidrigkeiten, Aufenthaltsgesetz)
  • Verteidigung im Rechtsmittelverfahren
  • (Berufung, Revision, Beschwerde)
  • Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren
  • Strafvollstreckung/Strafvollzug
  • Ausweisung nach AufenthG/FreizügG/ElJ
  • Gnadensachen
  • Opfervertretung:
    • Antrag auf Schmerzensgeld
    • Adhäsionsverfahren
    • Nebenklagevertretung
    • Anträge nach Gewaltschutzgesetz
    • Zeugenbeistand
Wo werde ich tätig:
  • in allen Ermittlungsverfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft,
  • in allen Strafprozessen vor Amtsgerichten (Strafrichter/Schöffengericht)
  • in allen Prozessen vor den Strafkammern der Landgerichte
  • in allen Schwurgerichtsverfahren
  • in allen Strafverfahren der Oberlandesgerichte
  • in allen Berufungs- oder Revisionsverfahren
Anwaltliche sofortige und effektive Hilfe, insbesondere bei:
  • Vorläufiger Festnahme / U-Haft
  • Durchsuchung / Beschlagnahme
  • Pflichtverteidigung bzw. Tätigkeit als Pflichtverteidiger (siehe auch: Pflichtverteidigung)
  • erhalten Sie auch außerhalb meiner Bürozeiten unter der folgenden Notfallnummer:
erhalten Sie auch außerhalb meiner Bürozeiten unter der folgenden Notfallnummer:
Vertrauensanwalt der Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V. seit 2001 (www.sbh-berlin.de)

Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Zugelassen seit 06.01.1998
Ausführliche (Erst-) Beratung: Ab 60 € brutto
(siehe auch: Gebühren).
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Bei Strafdelikten gilt: rufen Sie mich an, damit ich Sie rechtzeitig beraten kann! 
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