Pflichtverteidigung

Pflichtverteidigung 
- Ihr Pflichtverteidiger in Berlin 

Kontaktieren Sie mich gerne 
– Ihr Rechtsanwalt Karsten Reibold

Ausführliche (Erst-) Beratung: Ab 60 € brutto (siehe auch: Gebühren).
*Erforderlich

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger? 


Im Fall der Pflichtverteidigung treten Sie hinsichtlich des Gebührenanspruchs Ihres Rechtsanwalts in der Regel nicht in Vorleistung, da der Pflichtverteidiger sein Honorar aus der Landeskasse erhält. Dabei bleibt es, wenn ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erfolgt. 

Bei einer Verurteilung verlangt die Landeskasse die Begleichung der Kosten der Pflichtverteidigung. Dabei steht es Ihnen offen, Ratenzahlungen zu vereinbaren. Im Jugendstrafrecht besteht zudem die Möglichkeit, bei einer Verurteilung von der Kostentragungspflicht befreit zu werden. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Möglichkeiten, mich als Ihren Pflichtverteidiger zu beauftragen.

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung


Ihr Anspruch auf Strafverteidigung besteht nach § 140 der Strafprozessordnung u. a. 

  • Wenn Untersuchungshaft vollstreckt wird 
  • Wenn ein Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht (dies kann insbesondere der Fall sein, wenn – durch die mögliche neue Verurteilung – der Widerruf einer Bewährungsstrafe droht), 
  • Wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig ist, 
  • Wenn die erstinstanzliche Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht stattfindet oder 
  • Wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen vorgeworfen wird 

Wie Sie merken, lässt sich in einigen Fällen sehr schnell sagen, ob Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben. In anderen Fällen bedarf es der Abschätzung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. 

Bitte nehmen Sie daher in jedem Fall umgehend Kontakt zu mir auf.

Keine ausreichenden finanziellen Mittel? 


Es gibt im Strafverfahren leider keine Prozesskostenhilfe. Gerne biete ich Ihnen in Fällen, in denen keine Beiordnung eines Pflichtverteidigers möglich ist, erschwingliche Ratenzahlungsmöglichkeiten an. 

Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger? 


Der Pflichtverteidiger ist jedem anderen Strafverteidiger prozessual gleichgestellt. Obwohl ich bei einer Pflichtverteidigung aus der Landeskasse bezahlt werde, ist dies für mich ohne Belang für mein Engagement in Ihrer Angelegenheit.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Was tun, wenn ...


Sie in dem der Anklageschrift beigefügten Schreiben des Gerichts aufgefordert werden, 

"einen Rechtsanwalt meines Vertrauens benennen", 

weil man Ihnen sonst “einen erfahrenen Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger" bestellen werde? 

In diesem Fall liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Jetzt heißt es für Sie, (zumeist) binnen einer Woche den Pflichtverteidiger Ihres Vertrauens zu benennen. Versäumen Sie dies, wird Ihnen irgendein Pflichtverteidiger bestellt.  

Bitte wenden Sie sich deshalb schnellstmöglich an mich, damit ich mich für Sie nach einem gemeinsamen Kennenlernen noch innerhalb der Frist bei Gericht melden kann, um Sie als Ihr Pflichtverteidiger zu vertreten. 

Kleine Auswahl meiner bisherigen Pflichtverteidigungen:


  • Anklage wegen Mordes
Umfangreiche Beweisaufnahme – Beantragt wurde von der Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe – Ausgeurteilt wurde vom LG Berlin eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen eines minderschweren Falls des Totschlags – 

Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage hatten keinen Erfolg.  

  • Anklage wegen schweren Raubes  
Landgericht Berlin – Schwerer Raub – 

Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren – 

4 Verhandlungstage – Nach umfangreicher Beweisaufnahme wurden 2 Jahre auf Bewährung wegen Beihilfe ausgeurteilt.  

  • Anklage wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall 
Jugendschöffengericht – 

Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten – 

Nach umfangreicher Beweisaufnahme wurde der Angeklagte freigesprochen.  

  • Anklage wegen versuchter Vergewaltigung  
Schöffengericht Berlin-Tiergarten – Tatvorwurf der versuchten Vergewaltigung, in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung – 

Umfangreiche Beweisaufnahme in der 1. Instanz (ohne meine Verteidigung) – 8 Monate Freiheitsstrafe sowie Bewährungswiderruf – In der zweiten Instanz konnte ich mit der Arbeit beginnen und nach einer zweiten umfangreichen Beweisaufnahme einen Freispruch erwirken.  
  • Anklage wegen Stalkings 
Amtsgericht Berlin – Umfangreiches Verfahren wegen eines Stalkingvorwurfes – 2 Verhandlungstage – 
Umfangreiche Beweisaufnahme – Beantragt wurden 6 Monate – Freispruch.
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Sie benötigen mehr Informationen über die Pflichtverteidigung bzw. über die Tätigkeiten des Pflichtverteidigers? Ich berate Sie hierzu gern, zunächst auch telefonisch.
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